Belegung der Unterkunft, Vorlage von Dokumenten
Vorlage und Dokumente
Der Gast, der die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, zum Zwecke der Datenerfassung seinen Ausweis vorzulegen. Nach der in Ungarn geltenden Gesetzgebung sind alle Bürger, unabhängig von ihrem Alter, verpflichtet, einen amtlichen Ausweis vorzulegen, wie z. B. einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein im Kartenformat. Nach dem Gesetz ist die Erfassung der Daten für alle Gäste, die im Beherbergungsbetrieb ankommen, obligatorisch, so dass es keine Möglichkeit gibt, auf die Erfassung der Daten zu verzichten.
In Ermangelung eines solchen Dokuments ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet, die Unterkunftsleistung zu verweigern. In diesem Fall geht die bereits gezahlte Unterkunftsgebühr in das Eigentum des Beherbergers über, ohne dass eine Leistung erbracht wird.
Weitere Informationen: www.vizainfo.hu
Weitere Informationen: www.vizainfo.hu